Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende
Themen und Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Kurse & Termine
Rotkreuzkurs Erste Hilfe bei Ihrem Kreisverband vor Ort
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Do. 26.12.2024 1:00 - 4:00 Uhr
Echtkurstest99999 Musterstadt, Mühlenweg 47 - Link zur Karte
999,00 €, 14 Plätze vorhanden - anmelden -
Mo. 06.01.2025 1:00 - 4:00 Uhr
TEST-Erste Hilfe Ausbildung99999 Musterbach, Musterweg 99 - Link zur Karte
999,00 €, 20 Plätze vorhanden - anmelden -
Sa. 22.02.2025 1:00 - 4:00 Uhr
Erste Hilfe auf ukrainisch99999 Musterstadt, Musterstraße 1000 - Link zur Karte
20,00 €, 21 Plätze vorhanden - anmelden -
Mo. 24.02.2025 1:00 - 5:00 Uhr
TEST - EH für Alle99999 Musterbach, Musterweg 99 - Link zur Karte
999,00 €, 9 Plätze vorhanden - anmelden
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
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Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs EH Sport | 9 Unterrichtseinheiten | Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen: